Zum Internationalen Tag der Kinderrechte erklärt Anna Gorskih, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion Sachsen:

„Der Internationale Tag der Kinderrechte ist ein guter Tag, um die politischen Entscheidungsträger:innen erneut daran zu erinnern, dass auch in Deutschland eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen stattfindet. Schon in der Vergangenheit haben wir LINKE daher neben konkreten sozialpolitischen Maßnahmen auch die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gefordert (Drucksache 7/567). Die Staatsregierung und die Kenia-Koalition winkten ab: Das sei nicht nötig, das komme ohnehin in der 19. Legislaturperiode des Bundestags – eine fatale Fehleinschätzung. Nach den gescheiterten Verhandlungen auf Bundesebene machen wir jetzt Druck auf Landesebene (Drucksache 7/7157).

Die Staatsregierung hat erneut die Chance zu zeigen, wieviel ihr die Rechte von Kindern und Jugendlichen tatsächlich wert sind. Warme Worte in Pressemitteilungen oder ausweichende, vage Formulierungen, wie in der Stellungnahme zu unserem Antrag reichen nicht aus, um das Recht auf gesundes und sicheres Aufwachsen, das Recht auf Bildung und auf Beteiligung zu stärken. Es braucht auch Entscheidungsträger, die den politischen Willen aufbringen, sich mit Aufrichtigkeit auf Landes- und Bundesebene für die Rechte der Kinder einzusetzen.

Die designierte Ampel-Koalition hat in ihrem Sondierungspapier die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz festgehalten. Aber Papier ist geduldig, auch die letzte Große Koalition schrieb es in ihren Koalitionsvertrag und ist am Ende an ihrer eigenen Wischiwaschi-Formulierung gescheitert, die zu Recht von unserer Fraktion im Bundestag nicht mitgetragen wurde, weil sie die Rechte von Kindern keineswegs stärkte, sondern sogar hinter die Standards der UN-Kinderrechtskonvention zurückfiel. Solche zahnlosen Papiertiger braucht niemand. Wir fordern eine starke und kraftvolle Regelung, die den Kindern wirklich etwas bringt, einen Vorschlag haben wir bereits unterbreitet. Wir werden sowohl die Staatsregierung als auch die Bundesregierung in spe an ihren Taten messen.

Hintergrund: 

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte. An diesem Tag wurde im Jahr 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, die jedem Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status das Recht auf gesundes und sicheres Aufwachsen sowie auf Entfaltung der Persönlichkeit garantiert. Zumindest in der Theorie denn die UN-Kinderrechtskonvention fand noch nicht in allen Ländern Umsetzung und floss in die geltende Rechtslage ein, so auch in der Bundesrepublik Deutschland. Auch der 16. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung empfiehlt, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/162232/27ac76c3f5ca10b0e914700ee54060b2/16-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf, Seite 570).