„Gesundheitsversorgung muss rund um die Uhr für alle Bevölkerungsgruppen vorgehalten werden, auch wenn das teuer ist. Wer Hilfe braucht, muss sie zügig bekommen, ohne weite Wege. Die Bürgerinnen und Bürger beanspruchen das zu Recht. Sie zahlen ja dafür Beiträge. Zur Jahresmitte fehlten in Sachsen fast 500 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, darunter 430 für Allgemeinmedizin. Zu diesem Mangel kommt die Sorge: Wird das Krankenhaus in meiner Region geschlossen, wie es zuletzt der Paracelsus-Klinik in Reichenbach/Vogtland widerfahren ist?
Die Liste der Orte, an denen Kliniken oder gar ganze Krankenhausstandorte zur Disposition stehen, wächst. Wir müssen handeln und der Bund auch. Die Strukturen sind in Sachsen seit 1990 bereits mit aller Härte ausgedünnt worden – von 125 Krankenhäusern sind nicht einmal 80 Standorte übrig. Alle Standorte müssen bleiben, wenigstens für die ambulante und die Notfallversorgung! Künftig sollte es auch Ganztags-Polikliniken geben, die eine Notaufnahme samt Notfallambulanz mit Chirurgie und Innerer Medizin sowie bestenfalls weitere Fachbereiche mit ausreichender Bettenzahl vorhalten. Krankenhäuser sollen ihre Kosten decken, gute Arbeitsbedingungen bieten und bestmöglich behandeln. Die Forderung, Gewinne zu erwirtschaften, ist fehl am Platz. Über medizinische Maßnahmen muss frei von betriebswirtschaftlichem Kalkül entschieden werden!
Die Praxisniederlassung muss attraktiver werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte fungieren neben ihrer Tätigkeit auch als Arbeitgeber, mit allen bürokratischen Erfordernissen. Entlastung ist hier ebenso nötig wie eine Gebührenordnung, die es erlaubt, Praxispersonal gut zu bezahlen. Die ‚Landarztquote‘ sehen wir skeptisch, weil nicht klar ist, wie viele Absolventinnen und Absolventen am Ende doch einen anderen Weg einschlagen als sich in Mangelregionen niederzulassen. Vielmehr muss die Zahl der Studienplätze erhöht und gemeinsam mit den Fachverbänden geprüft werden, für welche Aufgaben kein Facharztabschluss nötig ist.
Nicht zuletzt treten wir dafür ein, das System der privaten und Krankenversicherungen gerechter zu machen: Eine Kasse für alle! Wer ein hohes Einkommen erzielt, soll angemessene Beiträge in das Solidarsystem entrichten. Bisher befreit die ‚Beitragsbemessungsgrenze‘ alle Monatseinkommen über 4.987,50 Euro brutto von der Beitragspflicht. Wenn alle nach ihrer Leistungsfähigkeit beitrügen, könnte bei der Versorgung so früh wie nötig angesetzt werden – bei stärkerer Prävention und breiterer Forschung